Wie heiße ich dann eigentlich? - Die Wahl des Nachnamens

In der Vergangenheit machte man sich nur wenige Gedanken über den Nachnamen eines Brautpaares. Völlig klar war es noch vor wenigen Jahren, dass die Braut nach der Hochzeit den Namen ihres Mannes trug. Heute hingegen stehen sowohl Mann als auch Frau vor der Entscheidungsmöglichkeit, welchen Namen sie nach ihrer Hochzeit tragen möchten.

Dies dürfte wohl auch bis heute die verbreitetste Version sein: Aus "Gabriele Müller" wird "Gabriele Schmitt, geb. Müller". Gerade wenn sich einer der beiden Partner gesellschaftlich als auch wirtschaftlich einen Namen gemacht hat, möchte man häufig diesen Namen weiterhin führen. In diesem Fall können beide Brautleute auch ihren eigenen Nachnamen behalten. Wahlweise kann jedoch auch der Mann den Mädchennamen der Frau annehmen.

Auch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu wählen, sollte nicht außer Acht gelassen werden. Der angenommene Zweitnachname wird dabei in der Regel zum Ehenamen erklärt. Diesen erhalten in der Regel auch die gemeinsamen Kinder. So wird aus besagter "Gabriele Müller" Frau "Gabriele Müller-Schmitt", wobei der Name "Schmitt" als Ehename gilt. Lediglich ein Doppelname kann nicht zum Familiennamen bestimmt werden, es sei denn, dass einer der Partner einen Doppelnamen als Geburtsnamen trägt.

Weniger für die Hochzeit wichtig, aber dennoch interessant: Im Scheidungsfall kann auch der eigene Geburtsname wieder angenommen werden.