Sind Sie fit für den Behördenmarathon?

Eine Hochzeit ist nicht nur eine besondere Angelegenheit zwischen zwei Menschen, die sich lieben, sondern besitzt auch einen offiziellen Charakter, der sich auf die Personalien der beiden Hochzeiter auswirkt. Entsprechend ist es wichtig, auch die bürokratischen Aspekte einer Eheschließung zu betrachten, damit der Heirat keine formellen Gründe entgegen stehen.

Generell darf jeder Mensch heiraten, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Für die Eheschließung werden dabei lediglich einige Unterlagen der Beteiligten benötigt. Dazu gehören neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass eine Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes sowie eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Das früher notwendige Aufgebot ist heute nicht mehr erforderlich.

Das Familienbuch wird häufig mit dem Familienstammbuch verwechselt. Tatsächlich jedoch ist das Familienbuch eine Dokumentation beim Standesamt über die Herkunft eines Menschen, die seit dem 01. Januar 1958 in allen westdeutschen, seit dem 03.10.1990 auch in allen ostdeutschen Städten geführt wird. Entsprechend kann diese beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes der Eltern, bei geschiedenen Elternpaaren am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder dem Wohnsitz des Vaters zum Zeitpunkt der Scheidung angefordert werden. Wurde die Heirat der Eltern vor diesen Daten vollzogen, muss beim Standesamt des eigenen Geburtsortes eine Abstammungsurkunde angefordert werden.

Einige weitere Unterlagen sind bei besonderen Voraussetzungen von Nöten. Ist beispielsweise einer der beiden Partner geschieden oder verwitwet, ist auch hierüber eine entsprechend beglaubigte Dokumentation (Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde) wichtig. Bringt ein Partner ein Kind mit in die Ehe, werden zusätzlich die Abstammungsurkunde des Kindes und ein Sorgerechtsbeschluss benötigt. Gemeinsame Kinder aus der Zeit vor der Ehe werden über die Abstammungsurkunde sowie die Vorlage einer Vaterschaftsanerkennung darüber hinaus auch vor dem Gesetz in den Status eines ehelichen Kindes versetzt.

Weitere Besonderheiten im Bereich der behördlichen Vorgaben für die Eheschließung können natürlich auch direkt beim Standesamt im Rahmen eines Vorbereitungsgespräches erfragt werden.

Für eine kirchliche Trauung werden darüber hinaus noch Dokumente zum Nachweis der Religionszugehörigkeit benötigt, beispielsweise Taufschein und Heiratsurkunde oder Anmeldebescheinigung für die standesamtliche Trauung. Diese Informationen erhält das Brautpaar in der Regel auch beim Brautgespräch mit dem trauenden Pfarrer.